(1) Die "Mathematik 4 für Maschinenbau" wird im Sommersemester 2009 letztmalig angeboten und mit einer Prüfung (Klausur) abgeschlossen.
(2) Zur Sicherstellung der in den Diplom-Studiengängen Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen mit Schwerpunkt Maschinenbau vorgesehenen Wiederholungsmöglichkeit wird ein weiterer Klausurtermin angeboten.
(3) Studierenden, die beide Prüfungen nicht bestanden haben, wird die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung eingeräumt.
(4) Um Härtefälle zu vermeiden, kann Studierenden, die aus triftigen Gründen an der Teilnahme am letztmöglichen Klausurtermin verhindert sind, die Möglichkeit eingeräumt werden, die Wiederholungsprüfung in Form einer mündlichen Prüfung nachzuholen. Dazu bedarf es eines Antrages, über den der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet.
(5) Dabei werden die bisherigen organisatorischen Gepflogenheiten beibehalten (d.h., die Termine für die Klausur und die Wiederholungsklausur werden durch das Prüfungsamt Maschinenbau festgelegt; die mündlichen Prüfungen werden bei Bedarf zwischen Prüfern, Kandidaten und dem Prüfungsamt abgestimmt).